Die für die Einreichung von Anträgen im Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ festgelegte Frist vom 31.03.2022 wird für das Jahr 2022 aufgehoben.
Die Antragsfristen in den kommenden Jahren bleiben bestehen. Anträge mit einem Förderbeginn in 2023 müssen bis zum 31.03.2023 in der Bundesservicestelle vorliegen.
Für die Einreichung der befürwortenden Stellungnahmen der Landesstellen gilt der 30.04.2022 als Frist. Förderanfragen sind entsprechend zeitnah einzureichen. Es ist zu beachten, dass bei den jeweiligen Landesstellen gegebenenfalls Vorfristen für die Einreichung von Förderanfragen existieren.
Die Bundesservicestelle steht für Fragen gerne zur Verfügung.