Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz - BAFzA - Bundesförderprogramm Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen

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ZUR TRÄGERIN

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz der Freien Hansestadt Bremen ist für den Bereich Gesundheit, Gleichstellung und Verbraucherschutz als oberste Landesbehörde zuständig. Die Trägerin setzt sich aus Expertinnen und Experten der verschiedensten Fachrichtungen (Fachreferentinnen und Fachreferenten), der Verwaltung (Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter) sowie der politischen Leitung aus Senatorin, Staatsrätin und Senatorinnenbüro zusammen. Ihre Aufgaben umfassen die einer klassischen Ministerialverwaltung.

ZUM PROJEKT „Pilotprojekt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention: Optimierung des Hilfesystems von Gewalt betroffener Frauen und Kinder durch die systematische Einbeziehung der Betroffenenexpertise und – perspektive: Implementierung eines Betroffenenbeirates Istanbul Konvention im Land Bremen“

Die Senatorin setzt im Rahmen der Förderung durch das Bundesinnovationsprogramm ein Pilotprojekt zu dem Thema „Umsetzung der Istanbul-Konvention: Optimierung des Hilfesystems von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen durch die systematische Einbeziehung der Betroffenenexpertise und -perspektive“ um und sieht die Implementierung eines „Betroffenenbeirates Istanbul Konvention“ im Land Bremen vor. Dieser soll bei der Erarbeitung des Bremer Landesaktionsplans „Istanbul-Konvention umsetzen – Frauen und Kinder vor Gewalt schützen“ eine strukturierte und systematische Beteiligung der Betroffenen sicherstellen. Bestandteile der Maßnahme sind einerseits die dauerhafte Implementierung des Betroffenenbeirates sowie andererseits die Durchführung einer Studie zu den Erfahrungen und Bedarfen von Gewaltbetroffenen mit dem Bremer Hilfesystem. Die aus der Maßnahme gewonnenen Erkenntnisse sollen direkt in den Prozess der Umsetzung der Istanbul-Konvention einfließen. Der Betroffenenbeirat, zusammengesetzt aus Betroffenen aller Gewaltbereiche, soll in allen strukturellen Entwicklungs- und Umsetzungsprozessen begleitend mitwirken und sich als feste Instanz und wichtiges Instrument der Politikberatung etablieren. Der Beirat soll an der Problemanalyse, der Konzeption von Lösungsansätzen sowie der Umsetzung von hieraus resultierenden Projekten beteiligt werden.

Mit der Durchführung der Studie beabsichtigt man darüber hinaus zur Verbesserung des Bremer Hilfesystems, inklusive der Akutversorgung, beizutragen. Hierfür sollen die Bedarfe und das Erleben der Betroffenen nach Gewalterfahrungen im Bremer Hilfesystem erhoben werden. Auf dieser Grundlage sollen Beratungs- und Hilfeeinrichtungen für Betroffene so gestaltet werden, dass diese auch genutzt werden können und aus ihrer Nutzung keine weiteren (gesundheitlichen) Belastungen resultieren. Eine qualitative Befragung der Gewaltbetroffenen soll daher die Erkenntnisse zu diesen wichtigen Themenbereichen sinnvoll erweitern und letztlich zu einer Optimierung des Hilfesystems führen.

Webseite der Behörde: https://www.gesundheit.bremen.de/

Publikation zum Bremener Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen