Aktuelles - BAFzA - Bundesförderprogramm Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen

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Zusätzlich zu dem Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bietet nun das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) Unterstützungsmöglichkeiten für den Bau- und Umbau von Schutz- und Beratungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder.

 

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Die Auslastung des Bundesinvestitionsprogramms zeigt: Der Bedarf im Hilfesystem ist weiterhin groß. Die bereits jetzt bestehende hohe Nachfrage im Programm erfordert angesichts des Programmendes 2024 jedoch eine Fokussierung auf bereits im Verfahren stehende Projekte. Neue Förderanfragen können daher zurzeit nicht berücksichtigt werden.

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Die für die Einreichung von Anträgen im Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ festgelegte Frist vom 31.03.2023 wird für das Jahr 2023 aufgehoben.

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Die für die Einreichung von Anträgen im Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ festgelegte Frist vom 31.03.2022 wird für das Jahr 2022 aufgehoben.

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Das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte Projekt „Hilfesystem 2.0“ zur Unterstützung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen (mit einem Schwerpunkt zu Gewalt gegen Frauen und Mädchen) während der Corona-Pandemie, welches von der Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) umgesetzt wird, wird verlängert.

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Die für die Einreichung von Anträgen im Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ festgelegte Frist vom 31.03.2021 wird für das Jahr 2021 aufgehoben. Der 31.03.2021 gilt nunmehr als Frist zur Einreichung der befürwortenden Stellungnahmen der Landesstellen. Förderanfragen sind entsprechend zeitnah einzureichen.

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Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen während der Corona-Pandemie besser unterstützen, das ist das Ziel eines neuen und im Rahmen des Bundesförderprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ geförderten Projekts. Drei Millionen Euro stehen seit Projektbeginn für die Hilfelandschaft bereit — für Technik und für Unterstützung auf digitalen Wegen für gewaltbetroffene Frauen durch Fortbildung der Berater*innen und qualifizierte Sprachmittlung. Das Projekt wird von der Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) umgesetzt.

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Für die Förderung in 2020 wurde die Antragsfrist im Bundesinvestitionsprogramm 15.09.2020 aufgehoben. Anträge können dieses Jahr solange gestellt werden, wie eine zweckentsprechende Verwendung der Mittel für 2020 noch erfolgen kann.

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Das Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ ist mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie am 18. Februar 2020 gestartet. Gefördert werden Maßnahmen zum Aus-, Um- und Neubau sowie zum Erwerb oder der Sanierung von Unterstützungseinrichtungen (zum Beispiel Frauenhäuser, Fachberatungsstellen oder Schutzwohnungen), denen innovative Ansätze zur Unterstützung bei Gewaltbetroffenheit zugrunde liegen.

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