Das Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ ist mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie am 18. Februar 2020 gestartet. Gefördert werden Maßnahmen zum Aus-, Um- und Neubau sowie zum Erwerb oder der Sanierung von Unterstützungseinrichtungen (zum Beispiel Frauenhäuser, Fachberatungsstellen oder Schutzwohnungen), denen innovative Ansätze zur Unterstützung bei Gewaltbetroffenheit zugrunde liegen.
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