Bundesinvestitionsprogramm
Der investive Teil des Förderprogramms "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" umfasst die Förderung von Zuwendungsbaumaßnahmen zum modellhaften Ausbau von Schutz- und Beratungsreinrichtungen für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder.
Mit den Bundesmitteln soll zum Beispiel der barrierefreie Ausbau von Frauenhäusern oder Fachberatungsstellen gefördert werden oder es sollen neue räumliche Kapazitäten und innovative Wohnformen für Frauen, die gemeinsam mit ihren Kindern Schutz suchen, geschaffen werden. Die Umsetzung des Investitionsprogramms wird in enger Kooperation mit den Ländern durchgeführt.