Fördergrundlagen - BAFzA - Bundesförderprogramm Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen

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Fördergrundlagen

Die Grundsätze der Förderung wurden in Förderrichtlinien sowie in einer Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern festgehalten. Unter anderem ist darin geregelt, dass investive Maßnahmen zum Erwerb, zum Aus-, Um- und Neubau sowie zur Sanierung von Hilfseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder gefördert werden können. Die Länder bestimmen hierfür jeweils einen innovativen konzeptionellen Rahmen.

Daneben enthält die Förderrichtlinie wichtige Informationen zum Verfahren. Sollten Sie an einer Förderung interessiert sein, erfahren Sie hier mehr.

Für Fragen stehen Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in Ihrem Bundesland  sowie die Bundesservicestelle gerne zur Verfügung.