Bundesförderprogramm - BAFzA - Bundesförderprogramm Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen

Springe zu:

Springe zum Inhalt

Bundesförderprogramm

Durch Unterzeichnung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) verpflichtete sich die Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung umfassender Maßnahmen, die auf die Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, den Ausbau von Schutz und Unterstützungsleistungen Betroffener und die Gleichstellung der Geschlechter abzielen. Das Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ ist neben dem Runden Tisch von Bund, Ländern und Kommunen Teil des Gesamtprogramms der Bundesregierung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention.

Ziel ist es, bekannte Lücken im Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder zu schließen und den bedarfsgerechten Ausbau des Hilfesystems in Deutschland weiter voranzubringen. Insbesondere soll es dabei auch um eine Verbesserung des Zugangs für bislang unzureichend erreichte Zielgruppen, wie beispielsweise Frauen mit Behinderungen, Frauen mit psychischen Erkrankungen, Frauen mit vielen Kindern oder älteren Söhnen oder auch Frauen in ländlichen Regionen gehen.

Das Bundesförderprogramm gliedert sich in einen investiven und einen innovativen Strang.

Mit dem investiven Teil des Bundesförderprogramms "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" fördert das Bundesfrauenministerium in den Jahren 2020 bis 2024 bauliche Maßnahmen zum Ausbau von Beratungsstellen und Frauenhäusern.

Die zweite Säule umfasst die Förderungen innovativer Maßnahmen zur Unterstützung gewaltbetroffener Frauen.

Das Innovationsprogramm ist bereits in 2019 mit der Förderung von fünf Bundesprojekten gestartet. Ausgelegt ist das Bundesinnovationsprogramm bis zum Jahr 2022.