Fristen und Stichtage - BAFzA - Bundesförderprogramm Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen

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Fristen und Stichtage

Sie sind an einer Förderung interessiert? Bitte beachten Sie die folgenden Fristen und Stichtage zur Einreichung Ihrer Unterlagen:

 

Frist für die Befürwortung von Projekten durch die jeweilige Landesstelle:

Derzeit können keine weiteren Projekte in das Förderverfahren aufgenommen werden.

Befürwortungen durch die jeweiligen Landesstellen werden somit nicht mehr berücksichtigt.

 

Antragsfrist:

Die Frist für das Einreichen von Projektanträgen, welche sich bereits im Verfahren befinden, entfällt in 2023 und 2024.