Informationen zum Zuwendungsverfahren - BAFzA - Bundesförderprogramm Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen

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Informationen zum Zuwendungsverfahren

Zuwendungen des Bundes sind staatliche Leistungen, die an Stellen außerhalb der Bundesverwaltung fließen, um gesellschaftlich wichtige Ziele zu fördern, die im staatlichen Interesse liegen. Dafür müssen bestimmte Verfahren und Regeln beachtet werden. Im folgenden Abschnitt werden Ihnen kurz die wichtigsten Schritte zum Start des Zuwendungsverfahrens für dieses Innovationsprogramm vorgestellt.

Im ersten Schritt sollten Sie einen detaillierten Antrag stellen, in dem Sie die genaue Planung der Maßnahme darlegen. Den Antrag reichen Sie bitte vollständig ausgefüllt und in Papierform im Original und von der/den zur Vertretung berechtigten Person/en unterschrieben bei der Bundesservicestelle „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ ein.

Der Antrag wird von der Bundesservicestelle zuwendungsrechtlich geprüft. Bei einer positiven Entscheidung wird Ihr Projekt bewilligt. Sie erhalten einen Zuwendungsbescheid, welcher den Bewilligungszeitraum benennt sowie Informationen zum Mittelabruf enthält. 

Die genauen Regelungen finden Sie in den Allgemeinem Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P). Weitere Informationen zur Projektförderung, insbesondere zum Nachweis über die zweckentsprechende Mittelverwendung, werden wir Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stellen.