Bundesinnovationsprogramm
Ziel des innovativen Teils des Förderprogramms "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" ist die Unterstützung von Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zu Schutz und Beratung, zur Verbesserung der Passgenauigkeit und Funktionsfähigkeit von Hilfsangeboten und zur Prävention von Gewalt gegen Frauen.
Gefördert werden können innovative Projekte auf Bundesebene, Modellprojekte und Studien in den folgenden Bereichen:
Qualifizierung von Fachkräften und bislang unzureichend erreichten Berufsgruppen
Verbesserung des Zugangs und der Unterstützung für bisher nicht oder unzureichend erreichte und/oder besonders vulnerable Zielgruppen
Erprobung konzeptioneller und qualitativer Weiterentwicklungen von Schutz- und Unterstützungsangeboten, auch zur Anpassung an neue Herausforderungen
Weiterentwicklung der Täterarbeit bei Gewalt an Frauen im Rahmen interinstitutioneller Kooperationsbündnisse
Maßnahmen der Präventionsarbeit
Das Bundesinnovationsprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" endete gemäß der geltenden Förderrichtlinie zum 31.12.2022.
Eine Antragstellung im Rahmen des Programms ist entsprechend nicht mehr möglich.