Antragstellung - BAFzA - Bundesförderprogramm Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen

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Antragstellung

1. Schritt Förderanfrage

Erster wesentlicher Schritt auf dem Wege zur Antragstellung ist die Übersendung einer Förderanfrage.

Die Förderanfrage dient der ersten Vorstellung Ihres Projekts. Neben Ihren Kontaktdaten werden hier der Bedarf dargelegt sowie das Ziel, der innovative Charakter, der Standort, der Inhalt und der Umfang der geplanten Maßnahme vorgestellt. Daneben beinhaltet die Förderanfrage die Abfrage, welcher Art die Maßnahme sein soll (z. B. Kauf, Erweiterung oder Neubau), eine grobe Kostenermittlung, die mögliche Finanzierung und die Erklärung, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde.

Die Förderanfrage ist parallel an die in Ihrem Bundesland zuständige Stelle sowie die Bundesservicestelle zu richten.

Die Landesstelle prüft Ihre Förderanfrage hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit dem jeweiligen länderspezifischen konzeptionellen Rahmen und unter Berücksichtigung des Innovationsgrades des Projekts. Für den Fall, dass Ihre Förderanfrage im Bundesland für förderwürdig erachtet wird, erfolgt die Ausstellung einer die Projektförderung befürwortenden Stellungnahme. Zwischen Bund und Land wird im nächsten Schritt geklärt, ob und wenn ja in welcher Höhe und mit welcher Beteiligung eine Förderung stattfindet. Im Anschluss werden Sie über das Ergebnis informiert. 

Bei positivem Votum durch Ihr Bundesland und den Bund werden Sie zu einem  Koordinierungsgespräch eingeladen. Mit allen Beteiligten werden hier die Eckpunkte zum geplanten Projekt festgelegt und die Begleitung bei der Antragstellung startet.

2. Schritt Antrag auf Förderung

Das Antragsformular füllen Sie bitte erst aus, wenn Sie von der Bundesservicestelle dazu aufgefordert werden. Gerne begleiten wir Sie dabei  und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.