Deutsches Institut für Menschenrechte
ZUM INSTITUT
Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) ist die unabhängige, nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands.
Das DIMR setzt sich dafür ein, dass Deutschland die Menschenrechte im In- und Ausland einhält und fördert. Das Institut begleitet und überwacht zudem die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sowie der UN-Kinderrechtskonvention.
Seit 2015 regelt das „Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte“ die Rechtsstellung, die Aufgaben und die Finanzierung des Instituts. Es ist als gemeinnütziger Verein nur den Menschenrechten verpflichtet und politisch unabhängig.
ZUR STUDIE „Akutversorgung nach sexualisierter Gewalt“
Die 2020 veröffentlichte Studie „Akutversorgung nach sexualisierter Gewalt“gibt einen Einblick in die bestehenden Versorgungsstrukturen und die Herausforderungen bei der Umsetzung des Artikels 25 der Istanbul-Konvention. Auf der Basis von Recherchen und Gesprächen mit mehr als 100 Expertinnen und Experten aus den verschiedenen an der Akutversorgung beteiligten Bereichen, hat das Deutsche Institut für Menschenrechte im Rahmen des Projekts Problemstellungen identifiziert und Handlungsempfehlungen entwickelt. Als Handlungsempfehlungen für Bund und Länder werden die Schaffung verbindlicher Qualitätsstandards, flächendeckender Versorgungsnetzwerke und notwendiger Rahmenbedingungen, die Sicherstellung der Finanzierung der Akutversorgung, des diskriminierungsfreien Zugangs sowie eine umfassende Datenerfassung genannt.
Mehr Informationen zu der Studie:
Mehr Informationen zum Institut für Menschenrechte: