geschaffene Frauenhausplätze - BAFzA - Bundesförderprogramm Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen

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Frauenhausplätze

Insgesamt wurden durch das Bundesinvestitionsprogramm rund 230 Räumlichkeiten, in denen von Gewalt betroffene Frauen Zuflucht finden können, neu geschaffen. Diese umfassen 179 Familienplätze und 51 Einzelplätze). 75 der Familienplätze sind barrierearm/-frei. 24 der Einzelplätze sind barrierearm/-frei. Damit bieten die geschaffenen Schutzplätze insgesamt Zuflucht für rund 499 Personen (Frauen und ihre Kinder).  Da die neuen Schutzplätze teilweise in Ersatz(neu)bauten geschaffen und dadurch bestehende Immobilien außer Betrieb genommen wurde, konnten so insgesamt rund 310 zusätzliche Schutzplätze für Frauen und Kinder im Hilfesystem geschaffen werden.

Zusätzlich wurden rund 354 bestehende Schutzplätze in Frauenhäusern  verbessert. Davon sind 215 Familienplätze und 139 Einzelplätze. Die verbesserten Schutzplätze bieten Zuflucht für insgesamt rund 677 Personen (Frauen und ihre Kinder). 101 der verbesserten Familienplätze sind barrierearm/-frei. 58 der verbesserten Einzelplätze sind barrierearm/-frei. Diese Aufstellung umfasst zwei Mädchenhäuser.

Zusätzlich konnten durch vier Second-Stage-Projekteweitere 12 Plätze (teils als Familienplätze konzipiert) geschaffen werden.

 

Zur Vereinheitlichung der Erfassung der Frauenhausplätze wurden dazu folgende Definitionen festgelegt:

 

  • Ein Einzelplatz ist ein Frauenhausplatz, der von einer Frau alleine belegt wird.

  • Ein Familienplatz setzt sich zusammen aus einem Frauenhausplatz, der von einer Frau alleine belegt werden kann und 1,5 Frauenhausplätzen für Kinder; somit entspricht ein Familienplatz 2,5 Frauenhausplätzen.

 

Diese Berechnung folgt der Definition der Task Force des Europarats (EG-TFV, Task Force to Combat Violence against Women, 2008). Diese definiert einen Familienplatz als „A place that accommodates one woman with her children based on the average number of children per family within the member state“ (Kelly/Dubois 2018: 59). Darauf aufbauend müssten der Frauenhausstatistik der Frauenhauskoordinierung folgend in Deutschland für jeden Platz in einem Frauen- und Kinderschutzhaus zusätzlich 1,5 Plätze für Kinder vorgehalten werden (zusammengefasste Geburtenziffer; siehe Link, Seite 9).

 

  • Unter neu geschaffene Plätze fallen alle Plätze, die mit Hilfe des Bundesförderprogramms neu geschaffen wurden, z.B. durch einen Neubau, Anbau, Ersatzbau oder Umbau zu einem neuen Frauenhausplatz.

  • Unter verbesserte Plätze fallen alle bereits bestehenden Plätze, die mit Hilfe des Bundesförderprogramms verbessert wurden bzw. durch die Maßnahme(n) profitieren, z.B. durch einen (barrierreabbauenden) Umbau, neue Beratungsräume, neue Gemeinschaftsräume, neue Außenanlagen oder die Installation eines Fahrstuhls.

  • Unter barrierearm/-frei fallen alle Plätze, bei denen Barrieren abgebaut wurden, um bisher unzureichend berücksichtigte Zielgruppen versorgen zu können.

 

Die hier dargestellten Zahlen (erfasst über eine Träger-Abfrage) liefern auf Grundlage dieser einheitlichen Definition eine möglichst genaue Annäherung an die durch das Bundesinvestitionsprogramm entstandenen bzw. verbesserten Plätze. Es ist jedoch zu beachten, dass die Belegungszahlen der Frauenhäuser in der Realität teils davon abweichen. So können in einigen Frauenhäusern mehr Kinder aufgenommen werden, da die Frauenhäuser mit mehr als 1,5 Kindern pro Frauenhausplatz kalkuliert haben. Zudem reagieren die Frauenhäuser flexibel auf jeweilige Bedarfs-Situation, sodass zum Beispiel zusätzliche (Kinder-)Betten aufgestellt werden können, und sich damit auch die Gesamtbelegung dynamisch gestaltet.