Bundesinvestitionsprogramm

Der investive Teil des Förderprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" umfasste die Förderung von Zuwendungsbaumaßnahmen zum modellhaften Ausbau von Schutz- und Beratungsreinrichtungen für von Gewalt bedrohte und betroffene Frauen und ihre Kinder. Insgesamt konnten in diesem Programmstrang 68 Projekte in ganz Deutschland realisiert werden.

Die Fördermaßnahmen erstreckten sich von Neubauten über An- und Umbauten bis zu modernisierenden Sanierungen von Schutz- und Beratungseinrichtungen. Gefördert wurden beispielsweise zusätzliche räumliche Kapazitäten und innovative Wohnformen. So konnten rund 230 neue Schutzplätze durch Mittel des Bundesinvestitionsprogramms errichtet werden. Diese Schutzplätze umfassen sowohl Einzel- als auch Familienplätze und bieten insgesamt Zuflucht für rund 499 Personen, Frauen und ihre Kinder.

Zusätzlich wurden rund 677 bestehende Frauenhausplätze für Frauen und ihre Kinder mit Mitteln des Bundesinvestitionsprogramms verbessert, indem sie zum Beispiel barrierefrei umgebaut wurden, die Wohn- und Aufenthaltsqualität in den Schutzunterkünften verbessert wurde und räumliche Möglichkeiten für professionellere Beratungs- und Therapieansätze geschaffen wurden.

Zudem konnten durch die Errichtung von vier Second-Stage-Wohnprojekten weitere Wohnmöglichkeiten für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder geschaffen werden. Diese Schutzangebote sollen insbesondere den Übergang vom Aufenthalt in einem Frauenhaus in eine eigenständige Wohnsituation erleichtern.

Fünf Beratungsstellen konnten vor allem durch den Abbau von Barrieren, zum Beispiel durch die Errichtung eines Aufzugs oder den barrierefreien Umbau der Sanitäranlagen, in ihrer Zugänglichkeit verbessert werden.

Die Umsetzung des Investitionsprogramms wurde in enger Kooperation mit den Ländern sowie den zuständigen Bauverwaltungen durchgeführt. Das Bundesinvestitionsprogramm war von Beginn an zeitlich befristet und endete gemäß der Förderrichtlinie am 31.12.2024.

Weitere Analysen zu den Ergebnissen aus der Umsetzung des Bundesinnovationsprogramms sowie seiner Auswirkungen auf das Hilfesystem finden Sie im Bericht der wissenschaftlichen Begleitung und Gesamtevaluation. Hier geht es zur Kurzfassung des Endberichts auf der Homepage des BMBFSFJ.

Bitte beachten Sie, dass sich die methodische Herangehensweise sowie der untersuchte Betrachtungszeitraum im Bericht der wissenschaftlichen Begleitung von der hiesigen Darstellung unterscheidet und es daher zu leichten Abweichungen der referierten Zahlen kommt.

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