Bundesinnovationsprogramm

Ziel des innovativen Teils des Förderprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" war die Unterstützung von Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zu Schutz und Beratung, zur Verbesserung der Passgenauigkeit und Funktionsfähigkeit von Hilfsangeboten und zur Prävention von Gewalt gegen Frauen.

Gefördert wurden innovative Projekte auf Bundesebene, Modellprojekte und Studien in den folgenden Bereichen: 

  • Qualifizierung von Fachkräften und bislang unzureichend erreichten Berufsgruppen
  • Verbesserung des Zugangs und der Unterstützung für bisher nicht oder unzureichend erreichte und/oder besonders vulnerable Zielgruppen
  • Erprobung konzeptioneller und qualitativer Weiterentwicklungen von Schutz- und Unterstützungsangeboten, auch zur Anpassung an neue Herausforderungen
  • Weiterentwicklung der Täterarbeit bei Gewalt an Frauen im Rahmen interinstitutioneller Kooperationsbündnisse
  • Maßnahmen der Präventionsarbeit

Das Bundesinnovationsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" war von Beginn an zeitlich befristet und der Bewilligungszeitraum endete gemäß der Förderleitlinie zum 31.12.2022.

Insgesamt wurden 22 Projekte gefördert. Die meisten Projekte waren überregional ausgerichtet und von Fachverbänden und Wissenschaft initiiert. Mehrere Projekte haben grundlegende strukturbildende Beiträge zur Weiterentwicklung des Hilfesystems geleistet. Es wurden Maßnahmen gefördert, die Potential für eine Verbesserung des Zugangs zu Schutz und Beratung für spezifische, bis dato weniger gut versorgte Gruppen, etwa von spezifischen Gewaltformen betroffene sowie psychisch belastete Personen, beinhalten. Auch konnte mit einer Social-Media-Kampagne die Bekanntheit der bundesweiten Webseite „Freie Frauenhausplätze“ gesteigert werden, sodass gewaltbetroffene Frauen und deren Unterstützungspersonen jetzt leichter bundesweit nach einem freien Schutzplatz suchen können. Die geförderten Projekte haben zudem einen Beitrag zur Weiterentwicklung fachlicher Konzepte für verschiedene Aspekte des Hilfesystems geleistet.

Durch wissenschaftliche Studien wurden wichtige fachpolitische Handlungsbedarfe zur Umsetzung der Istanbul-Konvention aufgezeigt. Es wurden umfangreiche Erkenntnisse generiert zu Prozessen und Wirkungen zu

  • Art.Artikel 31 IK: Berücksichtigung von häuslicher Gewalt bei Sorge- und Umgangsregelungen sowie in familiengerichtlichen Verfahren,
  • Art.Artikel 25 IK: Akutversorgung nach sexualisierter Gewalt im Sinne von §Paragraf 27 Abs.Absatz 6 S. 6 SGBSozialgesetzbuch V i.V.m. 132k SBG V und
  • Art.Artikel 12 IK: Bedeutung von zivilgesellschaftlichem Engagement und lokalen Gemeinschaften für die Prävention häuslicher Gewalt und die niedrigschwellige Unterstützung der Betroffenen.

Darüber hinaus wurden Erkenntnisse zur Prävalenz von Femiziden und von Partnerschaftsgewalt sowie Daten zur Arbeit der Frauenhäuser im Sinne von Art.Artikel 11 IK gewonnen.

Weitere Informationen zu den Ergebnissen aus der Umsetzung des Bundesinnovationsprogramms finden Sie im Bericht der wissenschaftlichen Begleitung. Die Kurzfassung des Endberichts der wissenschaftlichen Begleitung finden Sie auf der Homepage des BMBFSFJ.

Kontakt

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„Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“
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Telefax: 0221 3673-53328

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