Bundesförderprogramm
Durch Unterzeichnung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) verpflichtet sich die Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung umfassender Maßnahmen, die auf die Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, den Ausbau von Schutz und Unterstützungsleistungen Betroffener und die Gleichstellung der Geschlechter abzielen. Das Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ ist neben dem Runden Tisch von Bund, Ländern und Kommunen Teil des Gesamtprogramms der Bundesregierung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention.
Ziel war es, bekannte Lücken im Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder zu schließen und den bedarfsgerechten Ausbau des Hilfesystems in Deutschland weiter voranzubringen. Insbesondere sollte es dabei auch um eine Verbesserung des Zugangs für bislang unzureichend erreichte Zielgruppen, wie beispielsweise Frauen mit Behinderungen, Frauen mit psychischen Erkrankungen, Frauen mit vielen Kindern oder älteren Söhnen oder auch Frauen in ländlichen Regionen gehen.
Das Bundesförderprogramm gliederte sich in einen investiven und einen innovativen Strang.
Mit dem investiven Teil des Bundesförderprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" förderte das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend in den Jahren 2020 bis 2024 bauliche Maßnahmen zum Ausbau von Beratungsstellen und Frauenhäusern.
Die zweite Säule umfasste die Förderungen innovativer Maßnahmen zur Unterstützung gewaltbetroffener Frauen. Das Innovationsprogramm ging bereits im Jahr 2019 an den Start und endete zum 31.12.2022.
Die öffentlichkeitswirksame Kampagne „Stärker als Gewalt“ wurde ebenfalls mit Mitteln aus dem Bundesförderprogramm finanziert.
Kontakt
Bundesservicestelle
„Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“
Telefon: 0221 3673-3328
Telefax: 0221 3673-53328
E-Mail: gegengewaltanfrauen[at]
bafzaBundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.bund.de
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