Aktuelles - BAFzA - Bundesförderprogramm Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen

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Antragsfrist im Bundesinvestitionsprogramm für 2020 aufgehoben

Für die Förderung in 2020 wurde die Antragsfrist im Bundesinvestitionsprogramm 15.09.2020 aufgehoben. Anträge können dieses Jahr solange gestellt werden, wie eine zweckentsprechende Verwendung der Mittel für 2020 noch erfolgen kann. Eine Förderanfrage, die auf eine Förderung (auch) in 2020 gerichtet ist, ist damit so rechtzeitig zu stellen, dass die zuvor beschriebenen Voraussetzungen gewährleistet werden können.

Die Bundesservicestelle bietet Antragstellern hierzu gerne eine Beratung an.

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