Die Anträge für die Förderrunde 2021 für das Bundesinvestitionsprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" sollen zum 31.03.2021 in der Bundesservicestelle beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben vorliegen.
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Die Anträge für die Förderrunde 2021 für das Bundesinvestitionsprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" sollen zum 31.03.2021 in der Bundesservicestelle beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben vorliegen.