Aktuelles Detailansicht - BAFzA - Bundesförderprogramm Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen

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Antragsfrist im Bundesinvestitionsprogramm für 2021 aufgehoben

Die für die Einreichung von Anträgen im Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ festgelegte Frist vom 31.03.2021 wird für das Jahr 2021 aufgehoben. Der 31.03.2021 gilt nunmehr als Frist zur Einreichung der befürwortenden Stellungnahmen der Landesstellen. Förderanfragen sind entsprechend zeitnah einzureichen.

Die Antragsfristen in den kommenden Jahren bleiben bestehen. Anträge mit einem Förderbeginn in 2022 müssen bis zum 31.03.2022 in der Bundesservicestelle vorliegen.

Es ist zu beachten, dass bei den jeweiligen Landesstellen gegebenenfalls Vorfristen für die Einreichung von Förderanfragen existieren.

Die Bundesservicestelle steht für Fragen gerne zur Verfügung.

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