Die für die Einreichung von Anträgen im Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ festgelegte Frist vom 31.03.2023 wird für das Jahr 2023 aufgehoben.
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Die für die Einreichung von Anträgen im Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ festgelegte Frist vom 31.03.2023 wird für das Jahr 2023 aufgehoben.