Startseite - BAFzA - Bundesförderprogramm Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen

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Aktuelles

Zusätzlich zu dem Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bietet nun das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) Unterstützungsmöglichkeiten für den Bau- und Umbau von Schutz- und Beratungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder.

 

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Die Auslastung des Bundesinvestitionsprogramms zeigt: Der Bedarf im Hilfesystem ist weiterhin groß. Die bereits jetzt bestehende hohe Nachfrage im Programm erfordert angesichts des Programmendes 2024 jedoch eine Fokussierung auf bereits im Verfahren stehende Projekte. Neue Förderanfragen können daher zurzeit nicht berücksichtigt werden.

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Die für die Einreichung von Anträgen im Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ festgelegte Frist vom 31.03.2023 wird für das Jahr 2023 aufgehoben.

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Die für die Einreichung von Anträgen im Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ festgelegte Frist vom 31.03.2022 wird für das Jahr 2022 aufgehoben.

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Das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte Projekt „Hilfesystem 2.0“ zur Unterstützung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen (mit einem Schwerpunkt zu Gewalt gegen Frauen und Mädchen) während der Corona-Pandemie, welches von der Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) umgesetzt wird, wird verlängert.

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